Anlieferung von Electrolux-Geräten
Problem
Annahme unter Vorbehalt bei Verdacht auf Schäden
Werden Geräte mit Verdacht auf mögliche Schäden ohne Vorbehalt angenommen, lehnt der Transporteur jegliche Haftung ab. Durch die Annahme unter Vorbehalt kann die Ware zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden. Sollte ein tatsächlicher Schaden festgestellt werden, kann der Transporteur haftbar gemacht werden.
Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können, möchten wir darauf hinweisen, dass bei Geräten, die ohne Vorbehalt angenommen wurden und später Transportschäden aufweisen, in der Regel eine kostenlose Ersatzlieferung leider nicht möglich ist.
Lösung
Ablauf der Annahme unter Vorbehalt:
1. Warenannahme & Sichtprüfung der Verpackung:
Eine äussere Prüfung der Verpackung auf Schäden erfolgt.
- Kein Schaden: Die Lieferung wird regulär angenommen.
- Schaden vorhanden: Weiter zu Schritt 2.
2. Dokumentation des Verpackungsschadens:
- Der sichtbare Schaden wird auf den Lieferdokumenten bzw. im Display (digitale App) vermerkt (z. B. „Verpackung beschädigt, durchnässte Verpackung etc“).
- Fotos des Schadens werden zur Beweissicherung aufgenommen.
3. Vorbehalt auf den Lieferdokumenten/Display (digitale App) festhalten:
- Der Vorbehalt wird schriftlich auf den Lieferdokumenten bzw. im Display (digitale App) eingetragen (z. B. „Ware unter Vorbehalt angenommen wegen Verpackungsschaden“).
- Der Zusteller wird gebeten, den Vorbehalt mit einer Unterschrift zu bestätigen.
4. Annahme der Lieferung:
Die Lieferung wird unter Vorbehalt angenommen und die Lieferdokumente werden unterschrieben.
5. Meldung an Electrolux:
Die Schadensmeldung (inklusive Foto) muss spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Ware bei Electrolux eingereicht werden. Kontakt: retouren.service.center@electrolux.ch / Tel.: 062 889 91 35
Beispiele von beschädigter Ware, wobei ein Vorbehalt angebracht werden muss:
